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GCM 5-2016

  GCM 5 / 2016 GERMAN COUNCIL . Vertrauen »Wir müssen alles dafür tun, die Menschen für die Innenstädte zu begeistern, um den Wachs- tumstrend im Online-Handel zumindest ein Stückchen auszubremsen«, meint CIS. Doch eine Neuauflage in der Innenstadt scheiterte nicht nur an der weit verbreiteten Skepsis der eigenen Klientel, sondern auch an der Gewerk- schaft, die neben arbeitsrechtlichen Bedenken einen weiteren Aspekt geltend machte. Denn: Im Südwesten ist es nur erlaubt, »Verkaufs- stellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jähr- lich höchstens drei Sonn- und Feiertagen zu öff- nen«. Doch damit konnte CIS nicht dienen. Nun liegt der Ball also in den Stadtbezirken, wo sich Einzelhändler, Handels- und Gewerbeverei- ne seit Jahren redlich mühen, die Vororte mit ihren Einkaufsstraßen durch Traditionsveran- staltungen und andere Events am Leben zu hal- ten und das Ganze durch maximal zwei ver- kaufsoffene Sonntage pro Jahr abzurunden. Stadtteile sind benachteiligt Ähnlich vertrackt ist die Situation in Essen »Die Einkaufsstadt«, wie sie gerne (und zu Recht) fir- miert, hat nicht nur die erste deutsche Fußgän- gerzone erfunden (die Limbecker Straße), son- Jürgen Hainke ist freier Journalist und Autor einer Reihe von Fachbüchern über die Entstehung und Faszination von Shopping Centern dern auch ein Herz für den Einzelhandel. Vor al- lem, wenn es um die Pflege von verkaufsoffe- nen Sonntagen in der City und den über 50 Stadtteilen geht. 33 solcher Veranstaltungen wurden für das kommende Jahr beantragt, doch nicht alle sind wohl im Licht der rigiden Rechtsprechung ge- nehmigungsfähig. Manche Interessen- und Werbegemeinschaften in den Nebenzentren haben daher achselzuckend das Handtuch ge- worfen, weil sie kostspielige Events mit einer Sonntagsöffnung im Schlepptau kaum noch stemmen können. Derweil lässt Verdi die Muskeln spielen, spricht selbstgefällig von »Pseudo-Anlässen« und droht der Stadt mit dem Kadi. Nach Ansicht der Essener Gewerkschafter sei kein einziger der beantragten verkaufsoffenen Sonntage koscher. Immerhin: Ordnungsdezernent Christian Krom- berg verspricht »Großzügigkeit bei den Geneh- migungen. Was ich verantworten kann, werde ich vorschlagen.« Nun hat der Rat das Wort. Ende offen. Ein Beitrag von Jürgen Hainke Gut gesagt »Ist es eigentlich noch zeitgemäß, wenn für die Ladenöffnung am Sonntag strenge Vorga- ben gelten, während Online-Shopping rund um die Uhr möglich ist?« Karstadt-Chef Stephan Fanderl »Aus meiner Sicht sind die Gerichtsurteile ge- gen die Ladenöffnung an Sonn- und Feierta- gen ein zweifelhafter Erfolg von Verdi, der den Bedürfnissen der Menschen in der Stadt nicht gerecht wird. Es geht an diesen Tagen doch nicht um Konsum, sondern um Lebens- qualität.« Markus Frank, Wirtschaftsdezernent der Stadt Frankfurt »Die Zeiten ändern sich, das Leben ändert sich, der Handel ändert sich, und das Internet ist an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden geöffnet.« Matthias Lückerrtz vom Verein der Kaufmann- schaft zu Münster hat kein Verständnis für den Bürgerentscheid gegen die verkaufsoffenen Sonntage Es mag ja sein, »dass der liebe Gott die Schöpfung der Welt in sechs Tagen erledigt hat«, wie ein Redakteur der Stuttgarter Zei- tung unlängst berichtete. »Das sollte uns doch auch mit unseren Einkäufen gelingen.« Und der Emder Regionalbischof Klahr mahnte unlängst: »Gemeinsame freie Zeit am Sonntag und an Feiertagen ist ein wichtiges Kulturgut unserer Gesellschaft und sollte als gemein- sames Gut unbedingt erhalten bleiben.« Wirklich? »Wir brauchen Ladenöffnungszeiten, die zur Lebensrealität der Menschen passen«, kontert Karstadt-Chef Stephan Fanderl. Dass die Deutschen gerne (und freiwillig) sonntags einkaufen, belege ein Ordervolumen von 20 % des gesamten Online-Handels allein an die- sem einen Wochentag. Was an der Debatte um den Ladenschluss be- sonders nervt, ist die permanente Bevormun- dung durch »die da oben«, die uns – abgeho- ben und mit erhobenem Zeigefinger – vor- schreiben wollen, wie wir uns an Sonn- und Feiertagen zu verhalten haben. Warum gilt nicht auch für den Ladenschluss der geniale § 1 der Straßenverkehrsordnung: Jeder habe sich so zu verhalten, »dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als es nach den Umständen unvermeidbar ist, behindert oder belästigt wird«? Niemand, der der seelischen Erbauung be- darf, weder Bischof noch Redakteur, wird in diesem Land gezwungen, an einem ver- kaufsoffenen Sonntag durch ein Einkaufs- zentrum zu bummeln oder, wenn in der City »tote Hose« ist, ein Outlet-Center im Nachbarland zu besuchen. Also lasst mich gefälligst in Ruhe. Jürgen Hainke Schöpfung mit Ladenschluss? Streiflicht

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