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GCM 2-2015

  GCM 2 / 2015 GERMAN COUNCIL . Transparenz len könnte, jedoch ergibt sich daraus nicht das Recht des Bürgers auf Akteneinsicht. In der EU gibt es kein anderes Land außer Österreich, in dem die Amtsverschwiegenheit im Grundge- setz steht. Selbst als in den letzten Jahren das Gesetz modernisiert und angepasst werden sollte, gab es Vorschläge zu Gesetzentwürfen, die eine politische Transparenz noch schwieri- ger machen würden. Politiker der ÖVP bei- spielsweise wollten die Weitergabe von »heik- len Informationen« strenger handhaben und strikter regeln. Die Diskussion über ein Ver- wertungsverbot für Medien läuft in Österreich immer noch. Nahezu jeder Mensch ist heute transparent Der Begriff der Transparenz hat in den letzten Jahren in den unterschiedlichen Bereichen des Lebens verschiedene Entwicklungen durchge- macht. Rein wissenschaftlich betrachtet bleibt die Definition natürlich, wie sie ist. Die physi- kalischen Eigenschaften, die ein Gegenstand braucht, um durchsichtig zu sein, ändern sich nicht. In anderen Bereichen der Gesellschaft verändern sich Begriffe und ihre Bedeutungen mit der Zeit. War es früher zum Beispiel schwierig, sich Überblick über einen Markt zu verschaffen, sodass dieser als praktisch un- durchsichtig galt, haben Marktteilnehmer und Kunden heute ganz andere Möglichkeiten und technische Hilfsmittel, um sich zu informieren. Einkünfte der Abgeordneten oder Unterlagen von Bundesbehörden einzusehen. Die Rezipien- tenfreiheit wird im Artikel 5 unseres Grundgeset- zes garantiert. Allgemein gilt allerdings auch, dass Belange zur inneren und äußeren Sicher- heit, Ermittlungs- und Gerichts­verfahren, geisti- ges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse nicht eingesehen werden können. In Deutschland wird zudem das Informationelle Selbstbestim- mungsrecht nicht vom Informationszugangs- recht gebrochen. Jeder Bürger darf also immer noch selbst über die Preisgabe und Verwendung der personenbezogenen Daten bestimmen. Neben Deutschland haben weltweit mehr als 65 Staaten Informationsfreiheitsgesetze be- schlossen und sie als Grundrecht in ihrer Ver- fassung verankert. Sehr viel früher als Deutsch- land hat sich beispielsweise Schweden mit den Fragen der politischen Transparenz auseinan- dergesetzt. Bereits 1766 wurde die Verwal- tungstransparenz erstmalig erwähnt und das »Gesetz über die Pressefreiheit« ist seit 1949 Teil der Schwedischen Verfassung. Alle Infor- mationen und Dokumente, die von einer Be- hörde hergestellt oder empfangen wurden, müssen für jedermann zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme von Sicherheitsbehör- den oder dem Militär. Dass es auch anders geht, zeigt das Gesetz in Österreich. Es gibt zwar das Auskunftspflicht- gesetz, was eine gewisse Transparenz herstel- Transparenz ist wesentlich für unseren unternehmerischen Erfolg. Als privates Unternehmen haben wir über internationale Standards hinaus und mit Hilfe externer Audits umfangreiche Bericht- erstattungs- und Nachhaltigkeitsgrundsätze eingeführt. Damit sind wir Branchenpio- nier. Unser Erfolg basiert eben auch darauf, dass wir unseren Stakeholdern gegenüber transparent sind. Das ist im Bereich der Nachhaltigkeit wichtig, denn unsere Stake- holder wünschen umweltfreundliche und werthaltige Assets. Auch Kunden möchten, dass Einkäufe nicht gegen Prinzipien der Nachhaltigkeit verstoßen. Sie alle brauchen also verlässliche und transparente Informa- tionen. Daher dokumentieren wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie, deren Ergebnisse und Ziele auf messbare und nachvollzieh- bare Weise. Sonae Sierra veröffentlicht jähr- lich einen Bericht zu den Leistungen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Dieser folgt internationalen Leitlinien wie IIRC, GRI oder CRESD. Die weltweit aner- kannten Standards sichern ein Höchstmaß an Transparenz bei der Kommunikation mit unseren Stakeholdern. Thomas Binder Sonae Sierra ©Weissblick-Fotolia.com

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