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GCM 2-2015

  GCM 2 / 2015 GERMAN COUNCIL . Transparenz Die gläserne Speisekarte Verordnungen und Gesetze regeln die Kennzeichnung aller Lebensmittel in Deutschland. Dennoch kommt der Endverbraucher nur sehr schwer an wichtige Informationen rund um seine Nahrung. Das Streben nach Transparenz macht vor keinem Bereich des Lebens halt. Schon gar nicht, wenn es um Lebensmittel geht. Der Verbraucher möchte gerne wissen, was er isst, woher sein Essen kommt und wie es her- gestellt wurde. Gleichzeitig überfordern Li- sten mit Allergenen, Zusatzstoffen und Nährwerten den Konsumenten in seiner Wahl und sorgen zeitweilen für noch mehr Verwirrung. Nie gab es so viel Auswahl an Lebensmitteln, so viele Restaurants und Cafés und so viele Filialen von Franchiseketten der Gastrono- mie. Wer heutzutage etwas essen möchte, steht vor vielen Entscheidungen: Bio oder konventionell, regional oder exotisch, vege- tarisch oder gleich vegan, Fast Food, Slow Food, Burger oder Pizza. Und all diese Mög- lichkeiten sollen im Idealfall noch unter den Gesichtspunkten Herkunft, Qualität und Preis genauer betrachtet werden. Gesundheit spielt natürlich auch eine immer größere Rol- le: Allergene, Konservierungs- und Farbstof- fe, Geschmacksverstärker, Laktose – auch die- se Faktoren beeinflussen die Wahl. Auf der Suche nach Transparenz entsteht ein un- durchsichtiger Wald aus Fakten und Vorlie- ben. Ist der Verbraucher überhaupt noch im Stande, so viele Informationen in seine Ent- scheidung mit einzubeziehen? Verordnung fr die Speisekarte Seit 2002 regeln EU-Verordnungen die Le- bensmittelkennzeichnung in Europa. Zur Un- terstützung und Verschärfung dieser Bestim- mungen hat Deutschland auf nationaler Ebe- ne weitere Verordnungen und Richtlinien eingeführt, darunter zum Beispiel die Le- bensmittelhygiene-Verordnung oder das Le- bensmittel-Futter-Gesetzbuch. Seit Jahren fin- den sich in Speisekarten bereits Fußnoten zu Zusatzstoffen in Getränken. Eine neue Ver- ordnung der EU regelt seit Dezember 2014 auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Speisekarten. Zukünftig sollen Speisen, in denen Lebensmittel mit kennzeichnungs- pflichtigen Zusatzstoffen verarbeitet sind, markiert und die beinhalteten Stoffe in der Karte mit aufgenommen werden. Unter die Kennzeichnung fallen nicht nur gängige Zu- satzstoffe wie Konservierungs- und Farbstof- fe, sondern auch mögliche Allergene und Ge- schmacksverstärker. Bis Ende 2016 haben Gastronomie-Betriebe Zeit, diese neue Richtlinie in ihre Karten zu in- tegrieren. Was bei Einzelhändlern wie Bä- ckern oder Fleischern schon lange üblich ist, wird besonders für kleinere Betriebe ein gro- ßer Aufwand. Denn neben den schriftlichen Änderungen sind die Gastronomen auch ver- pflichtet, umfangreich Auskunft über die Her- kunft und die Inhaltsstoffe ihrer verarbeiteten Lebensmittel zu geben. Der staatlich geprüfte Lebensmittelkontrolleur H. Oswald sieht darin eine besonders große Hürde. Er arbeitet so- wohl für das Amt für Veterinär- und Lebens- ©juniart-Fotolia.com

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