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GCM 3-2014

GCM 3 / 2014   german council . Recht und Gesetz teuren Stellplätze für die Kunden vorhalten muss. Es stellt sich daher die Frage, ob diese strukturellen Unterschiede durch kartellrechtli- che Regelungen beeinflusst werden können. Das Recht der räumlichen Planung hat auf den Online-Handel auch im Rahmen der BauGB-No- velle 2013 nicht reagiert und hält hierfür kein spezielles Instrumentarium bereit. Dies mag an der bisherigen planungsrechtlichen Doktrin lie- gen, wonach sich das Planungsrecht gegenüber den sich dynamisch entwickelnden unterschied- lichen Strukturen des Einzelhandels neutral ver- halte und lediglich die städtebaulichen Auswir- kungen regle. Aufgrund eines Entschließungs- antrages aus der Mitte des Bundestages vom 24.4.2013 ist in der Zwischenzeit das Deutsche Institut für Urbanistik vom Bundesbauministeri- um mit einer Studie zur Novelle des § 11 Abs. 3 BauNVO beauftragt worden. Ob diese das The- ma Online-Handel aufgreifen wird, bleibt abzu- warten. Aus den vorstehenden systematischen Überlegungen wird jedenfalls deutlich, dass das Städtebaurecht als Recht der räumlichen Planung sich schwer tut, in Marktgeschehnisse einzugreifen, die sich in erster Linie auf der Ebe- ne des Wettbewerbs stellen. Abgesehen davon wird zu fragen sein, inwie- weit das Städtebaurecht überhaupt Regelun- gen schaffen kann, die das wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen Online-Handel und stationärem Einzelhandel zugunsten des Letzteren ausgleicht. Im Einzelfall kann ein Ansatz durchaus darin bestehen, im Rah- men der bauleitplanerischen Abwägung we- niger strikte Größen- und Sortimentsbe- schränkungen für Shopping Center und sonstige großflächige Einzelhandelsbetriebe vorzusehen, damit diese dem preisaggressi- ven Online-Handel besser Paroli bieten kön- nen. An dieser Schnittstelle wäre auch die städtebauliche Dimension erreicht, da gera- de die Stärkung des stationären Einzelhan- dels zur Aufrechterhaltung einer verbrau- chernahen Versorgung der Bevölkerung und die Sicherung einer räumlich ausgewogenen Versorgungsstruktur dem zentralen Rege- lungsziel des Städtebaurechts Rechnung tra- gen. Gerade in Verträglichkeitsgutachten fließt dieser Aspekt zunehmend ein. Die vorstehenden Überlegungen zeigen, dass die rechtliche Diskussion zur Vermei- dung von marktstrukturell unerwünschten Ungleichgewichten zwischen dem Online- Handel einerseits und dem stationären Ein- zelhandel andererseits noch sehr in den An- fängen steckt. Das Bundesbauministerium wird zu prüfen haben, ob und mit welchen Instrumenten das Städtebaurecht Regelungs- ansätze hierfür bieten kann oder ob Rege- lungsvorschläge wie Retourenpauschale, Ci- ty-Maut für Kleintransporter und gegebe- nenfalls kartellrechtliche Regelungen rechts- systematisch einschlägig wären. Nach den bisher vorliegenden Umfragen und Markt- studien scheint sich aber zu bestätigen, dass sich aus Verbrauchersicht für viele Sortimen- te der Multi-Channel-Ansatz durchsetzten wird, da der Verbraucher – gerade auch die junge Generation – nicht auf das Einkaufser- lebnis und die haptische Wirkung der Pro- dukte verzichten möchte. Handel ist Wandel – wir werden mit Spannung die Handelsland- schaft des 21. Jahrhunderts beobachten. Ein Beitrag von Dr. Johannes Grooterhorst, Grooterhorst & Partner Rechts­anwälte & - Beiratsmitglied

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