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German Council Magazin 1/2015

GCM 1 / 2015   GERMAN COUNCIL . recht und gesetz che Lage auf einen etwaig zuvor bestehen- den Bebauungsplan zurück oder künftige Genehmigungen richten sich in der Regel nach § 34 BauGB. Auch dort, wo Bebauungspläne wirksam bestehen, sollte der Käufer die Frage auf- werfen, ob aufgrund der konkreten Situati- on des Objektes die Gefahr einer Überpla- nung seitens der zuständigen Gemeinde besteht. Gerade bei B- und C-Standorten ist dieses Risiko häufig nicht gering, weil sol- che Standorte in den 1970er oder 1980er Jahren in peripheren Lagen angesiedelt wurden. Solche Bereiche sind inzwischen in vielen Gemeinden flächendeckend durch Einzelhandelskonzepte überplant worden, welche die Gemeinden versuchen, in Be- bauungspläne oder Bebauungsplanände- rungen umzusetzen. Dabei beachten sie al- lerdings im Rahmen der Abwägung häufig nicht hinlänglich das Eigentumsrecht des Bauherren. Befindet sich das Vorhaben nicht im be- planten Innenbereich, so richtet sich die Zulässigkeit des Bestandes beziehungswei- se die Zulässigkeit von baulichen Verände- rungen oder Nutzungsänderungen nach der Planersatzvorschrift des § 34 BauGB. Danach sind Vorhaben zulässig, soweit die- se sich in die Eigenart der näheren Umge- bung einfügen und die Erschließung gesi- chert ist. Außerdem dürfen von den Vorha- ben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sein. Ein weiteres ungeschriebenes Tatbe- standsmerkmal des § 34 BauGB ist das all- gemeine Rücksichtnahmegebot. Das Rück- sichtnahmegebot schützt die Rechtspositi- on der Nachbarn. Wie stark die Rechtsposi- tion der Nachbarn ist, hängt davon ab, wo im Einzelfall die Zumutbarkeitsschwelle hinzunehmender Störungen liegt. Maßgeb- liche Faktoren sind hierbei insbesondere bestehende und zu erwartende Verkehrsbe- lastungen, Lärmbelastungen, Luftschad- stoffbelastungen und Geruchsbelastungen. Dieser kurze Abriss möglicher baupla- nungsrechtlicher Fragestellungen zeigt be- reits, dass der rechtlichen Bewertung von Baugenehmigung und Planungsrecht des Kaufobjektes eine hohe Bedeutung zu- kommt. Das Ergebnis dieser Risikoanalyse lässt zumindest in bauplanungsrechtlicher Hinsicht eine Einschätzung zu, ob es sich bei der anstehenden Transaktion um ein besonders gutes Geschäft handelt oder eher nicht. Ein Beitrag von Dr. Johannes Grooterhorst, Grooterhorst & Partner Rechts­anwälte & - Beiratsmitglied www.shoppingcenter.ag Einkaufserlebnis der Zukunft Das Leben ist nicht nur online

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