Code of Conduct für Handel und Handelsimmobilien Industrie
In nur wenigen Tagen haben namhafte Vertreter des Handels und der Handelsimmobilien-Industrie unter der Moderation des German Council of Shopping Places (GCSP) einen Code of Conduct als gemeinsamen Leitfaden für die Zusammenarbeit während der Corona-Krise formuliert.
Der GCSP vertritt bundesweit die Interessen von ca. 700 Mitgliedsunternehmen aus der gesamten Wertschöpfungskette des Handels und der Handelsimmobilien-Industrie mit ca. 1 Mio. Arbeitnehmern.
„Die wichtigste Voraussetzung bei allen Mitwirkenden war die übereinstimmende Überzeugung, dass wir jetzt keine Zeit haben, uns in juristischen Positionen zu vergraben, um dann in einigen Jahren vor dem BGH zu hören, ob der § 313 BGB gilt oder nicht“, stellt Harald Ortner, Vorstand des GCSP, fest und erklärt weiter: „Alle wissen doch, dass die massiven Auswirkungen der Corona-Krise von keiner Seite aus verschuldet werden und wir nur gemeinsam deren Folgen bewältigen können. Daher kann der Code of Conduct jetzt als Leitfaden gelten, die Verhaltensregeln zwischen Vermieter und Mieter der Handelsimmobilien-Industrie für den Zeitraum der Corona-Krise und der nachfolgenden Wiederanlaufphase zu definieren. Es sind Handlungsempfehlungen, zu denen sich beide Parteien bekennen können. Das Ziel ist ein fairer und partnerschaftlicher Umgang auf Augenhöhe, um eine ausgewogene Lastenteilung zu erreichen."
Der Code of Conduct umfasst die gesamte deutsche Handels-, Dienstleistungs-, Gastronomie- und Handelsimmobilien-Industrie und kann insbesondere für kleine und mittelständische Mieter als nützliches Instrument bei Verhandlungen in der Corona-Krise dienen.
Es ist in der Geschichte Deutschlands der erste Code of Conduct für den Handel und die Handelsimmobilien-Industrie. „Wir müssen nun nach vorne schauen und werden gemeinsame Forderungen aus dem Handel und der Handelsimmobilien-Industrie so formulieren, dass immer die gesamte Wertschöpfungskette in den politischen Fokus gerückt wird. Hierbei ist das äußerst sensible Netzwerk des stationären Handels in der Stadt besonders zu berücksichtigen, da es Rückgrat gesunder und lebendiger Städte in Deutschland ist. Für dessen Erhalt setzen wir uns als German Council of Shopping Places besonders ein“, erklärt Harald Ortner abschließend.
Der Code of Conduct gilt jetzt als veröffentlicht. Der GCSP empfiehlt, sich diesemVerhaltenskodex für die Zeit der Corona-Krise anzuschließen. Dieser kann dann durch Download des Code of Conduct und dann dem persönlichem Publizieren und ggf. Versenden auf der eigenen Website/E-Mail/Brief bekannt gemacht werden. Es darf ebenso kostenfrei das gemeinsame Logo verwendet werden.
Die Shoppingcenter-Vermieter im intensiven Dialog mit ihren Mietern
Viele Händler äußern den Wunsch nach einer Mietreduzierung. Denn der Umsatzverlust der Einzelhändler im März und April war hoch, und auch der Mai verlief in den vom Shutdown betroffenen Branchen noch verhalten – entsprechend groß ist der Druck auf die Kosten und damit die Mietzahlungsbereitschaft im Handel. Doch wie gehen Eigentümer oder Centermanager von Handelsimmobilien damit um? Unter welchen Voraussetzungen wären sie bereit, die Mieten zu reduzieren?
Die Auswertung der Mitte Mai 2020 im Auftrag des German Council of Shopping Places durchgeführten online-Befragung
finden Sie hier zum Download.